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Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB

Was bedeutet anonyme Beratung im Schwangerschaftskonflikt:

Die Schwangere kann auf ihren Wunsch gegenüber der sie beratenden Person anonym bleiben.

Zur Ausstellung einer Beratungsbescheinigung (notwendig für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung) werden Ihre Personalien jedoch benötigt. Diese können aber auf Wunsch von einer zweiten Beraterin / einem zweiten Berater vertraulich aufgenommen werden. Die Aushändigung der Beratungsbescheinigung erfolgt dann durch diese zweite Beratungsperson, die der Schweigepflicht unterliegt.

Nähere Informationen zur Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB - auf Wunsch auch anonym - finden Sie auf unserer Internetseite www.schwanger-und-jetzt.de.