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Ein vorgefertigtes Formular zum Herunterladen und Ausdrucken finden Sie unter nachfolgendem Link; bitte geben Sie dieses vollständig ausgefüllt persönlich in der Kindertagesstätte ab.
Download des Vormerkbogens ( PDF-Datei, 274 KB)
Vormerkung
Auf telefonische Anfrage der Eltern wird mit der zuständigen Mitarbeiterin ein
Besichtigungstermin (Termin für ein Vormerkgespräch) ausgemacht.
Die Mitarbeitende nimmt sich Zeit für Fragen der Eltern, zeigt auf einem Rundgang die Räumlichkeiten des Kindergartens und erläutert
die pädagogische Arbeit, wie z.B.
Während des Gesprächs wird der Vormerkbogen von den Erziehungsberechtigten vollständig ausgefüllt.
Der Vormerkende ist durch den Vormerkbogen verpflichtet, Auskünfte über die Erziehungsberechtigten und das aufzunehmende Kind zu geben.
Der Vormerkbogen kann auch über unsere Homepage heruntergeladen, bequem zu Hause ausgefüllt und per E-Mail an uns versandt werden.
Kriterien zur Platzvergabe
Die jährlich schwankenden Kinderzahlen haben einen großen Einfluss auf den Bedarf an Betreuungsplätzen. Für die Vergabe von Plätzen
zum neuen Kindergartenjahr ab 01. September, gilt der Stichtag spätestens Ende Januar. Dieser wird von der Fachaufsicht für Kitas festgesetzt.
Unter dem Jahr werden Kinder nur bei freier Platzkapazität aufgenommen.
Wir bemühen uns, den Bedürfnissen der Familien möglichst gerecht zu werden. Allerdings können wir nur so viele Kinder im neuen Kitajahr
(1. September) aufnehmen, wie uns zum 31. August auch verlassen.
Grundlage:
Für die Aufnahme des Kindes in die Einrichtung ist der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwingend erforderlich.
Die Plätze vergeben wir nach folgenden Kriterien:
Allgemeines
Die letzte Entscheidung über die Aufnahme des Kindes obliegt der Gesamtleitung in enger Absprache mit dem Träger.
Achtung
Die Termine für die Platzzusagen sind von der Fachaufsicht der Kindertagesstätte fix verankert und jährlich wiederkehrend:
Aufnahmekriterien
Das Kind sollte zum Zeitpunkt der Aufnahme, innerhalb von drei Monaten, 3 Jahre alt sein.
Die Erziehungsberechtigten müssen im Einzugsgebiet, bzw. in der Stadt Ansbach wohnen. Bei Kindern aus dem Landkreis, tritt die Gastkinderregelung in Kraft. Es muss bei der entsprechenden Kommune ein Antrag auf Freistellung gestellt werden.
Rechtsanspruch des Kindergartenplatzes besteht erst nach Unterschreiben des Betreuungsvertrages zwischen Personensorgeberechtigten und Rechtsträger.