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Datenschutz und Einwilligung

Liebe Besucher*innen,

wir möchten Ihnen einige Informationen zu unserer Einrichtung geben:

Die Suchtberatung ist eine Einrichtung des Diakonischen Werkes Ansbach e.V. Wir beraten unabhängig von jeder Religion und Weltanschauung.

Die Beratung erfolgt auf freiwilliger Basis. Wir suchen mit Ihnen nach geeigneten Lösungen. Die Entscheidungsfreiheit haben Sie.

Grundlage unserer Arbeit ist der Vertrauensschutz. Alle Mitarbeiter*innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und sind den gültigen Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Beratung und Behandlung. Einen Kontakt zu anderen Einrichtungen oder Personen nehmen wir nur auf Ihren Wunsch oder nach Rücksprache mit Ihnen auf.

Zu unserer Fachlichkeit und Selbstkontrolle gehört es, dass wir uns Aufzeichnungen machen und anonymisiert Fallbesprechungen durchführen. Des Weiteren erfassen wir Daten zu statistischen Zwecken, die ebenfalls vollständig anonymisiert sind. Im Vertretungsfall werden diese Daten intern weitergegeben. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen wir Ihre Daten bei Meldepflichtige Krankheiten (z.B. Coronavirus) an das hiesige Gesundheitsamt weitergeben.

Einwilligungserklärung
Im Falle einer Beratung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Mitarbeiter*innen der Suchtberatung des Diakonischen Werkes Ansbach e.V., Karolinenstraße 29, 91522 Ansbach, von Ihnen zum Zweck der Kontaktaufnahme folgende personenbezogenen Daten für die Beratung, für die Behandlung in der ambulanten medizinischen Rehabilitation, für die Vermittlung in eine stationäre Rehabilitation, für die Teilnahme an der Nachsorgemaßnahme erhebt, verarbeitet und nutzt und ggf. Übermittlung der genannten Daten auf freiwilliger Basis:
Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsland, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Leistungsträger, Versicherungsnummer, Suchtverlauf, Lebenssituation, Diagnosen, Therapieberichte und Befunde, Lebenssituation, Lebensgeschichte, Staatsangehörigkeit.

Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet Aufzeichnungen für längere Beratungsprozesse grundsätzlich für 3 Jahre, Aufzeichnungen über einmalige Kontakte ein Jahr und Daten nach Abschluss einer Behandlung mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Sie sind jederzeit berechtigt, die Suchtberatung um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen und die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax.